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Vermögen: Familienheim geerbt – so bleibt auch das Gartengrundstück steuerfrei

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Wer ins geerbte Familienheim einzieht, zahlt keine Erbschaftsteuer. Diese Begünstigung legt der BFH großzügig aus und bezieht auch einen weitläufigen Garten mit ein – unter einer Bedingung.

Quelle

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Handelsblatt – Wirtschaft
Veröffentlicht
21.08.2026 08:40
Originalsprache
DE
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