Übersetzte Zusammenfassung Quelle: Anadolu Ajansı (AA) – Ekonomi Übersetzt aus TR

Die obligatorische Erdbebenversicherung kann nach dem Verkauf nicht auf den neuen Immobilieneigentümer übertragen werden.

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Die Versicherungs- und private Rentenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (SEDDK) hat beschlossen, die allgemeinen Bedingungen der obligatorischen Erdbebenversicherung zu ändern.

Originalartikel

Originaltitel:
Zorunlu deprem sigortası satıştan sonra yeni mülk sahibine devredilemeyecek
Originalzusammenfassung:
Sigortacılık ve Özel Emeklilik Düzenleme ve Denetleme Kurumu (SEDDK), zorunlu deprem sigortası genel şartlarında değişiklik yapılmasına karar verdi.

Quelle

Quelle
Anadolu Ajansı (AA) – Ekonomi
Veröffentlicht
21.08.2026 09:14
Originalsprache
TR
Anzeigesprache
DE

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