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Steuer: Finanzamt fordert Steuer – obwohl der Erbe leer ausgeht

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Selbst wenn ein Erbe erst spät von seinem Anspruch erfährt und leer ausgeht, fällt Erbschaftsteuer an. Der Bundesfinanzhof klärte, wieso das so ist – und welche Ausnahmen es gibt.

Quelle

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Handelsblatt – Wirtschaft
Veröffentlicht
09.09.2026 08:36
Originalsprache
DE
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