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Arbeitsrecht: Bundestag beschließt Tariftreuegesetz

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Viele öffentliche Aufträge soll es künftig nur für Firmen mit günstigen Bedingungen für Beschäftigte geben. Die schwarz-rote Mehrheit hat zugestimmt – einige aber nur zähneknirschend.

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Handelsblatt – Wirtschaft
Veröffentlicht
26.02.2026 09:39
Originalsprache
DE
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