Originalzusammenfassung Quelle: Handelsblatt – Wirtschaft

Arbeitsrecht: Bundestag beschließt Tariftreuegesetz

Viele öffentliche Aufträge soll es künftig nur für Firmen mit günstigen Bedingungen für Beschäftigte geben. Die schwarz-rote Mehrheit hat zugestimmt – einige aber nur zähneknirschend.
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