Im Amtsblatt veröffentlicht: Die Geldgrenze bei Streitigkeiten beträgt 186.000 TL
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Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung wurde die Geldgrenze in Streitigkeiten, für die Verbraucherschlichtungsausschüsse der Provinzen und Bezirke zuständig sind, auf 186.000 TL festgelegt, beginnend mit 2026.Klicken Sie für mehr
Originalartikel

Resmi Gazete'de yayımlanan tebliğe göre, 2026 yılından itibaren il ve ilçe tüketici hakem heyetlerinin görevli olduğu uyuşmazlıklarda parasal sınır 186 bin TL olarak belirlendi.Devamı için tıklayınız