Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Cumhuriyet – Manşet
Übersetzt aus TR
Das Fehlen einer Einspruchsmöglichkeit gegen die Disziplinarstrafe wertete das Verfassungsgericht als Rechtsverletzung.
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Das Verfassungsgericht entschied, dass das Fehlen eines Einspruchs gegen die Disziplinarstrafenentscheidung mit der Begründung, er habe gegen die Reihenfolge der Verhandlung verstoßen, das „Recht des Beschwerdeführers, eine Überprüfung der Entscheidung zu verlangen“ verletzt. Es wurde festgestellt, dass der Verstoß auf Artikel 267 der Strafprozessordnung zurückzuführen sei, und es wurde beschlossen, eine Kopie der Entscheidung an die gesetzgebende Körperschaft zur Information und Bewertung zu übermitteln, um dieses strukturelle Problem zu lösen.