Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Habertürk – Ekonomi
Übersetzt aus TR
Achten Sie auf die Versicherung für Expat-Arbeitnehmer!
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Die Sozialversicherungsrechte türkischer Arbeitnehmer, die von türkischen Unternehmen zur Arbeit ins Ausland entsandt werden, variieren je nachdem, ob zwischen dem Zielland und der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen besteht und welche Bestimmungen dieses Abkommens enthält. Für Arbeitnehmer, die in Länder entsandt werden, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, zahlt der Arbeitgeber nur die Prämien für die allgemeine Krankenversicherung und die Arbeitsunfallversicherung. Der Arbeitnehmer muss die für den Ruhestand erforderliche Prämie zahlen. Ahmet Kıvanç von Habertürk schrieb über die Rechte türkischer Arbeitnehmer, die zur Arbeit ins Ausland gebracht wurden