Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter wurde als ungerechtfertigt angesehen
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Die 3. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs genehmigte die Ablehnungsentscheidung mit der Begründung, dass „die Kündigung ungerechtfertigt“ sei, und zwar in der Klage des Mieters, den von ihm als mangelhaft bezeichneten Mietvertrag des Hotels fristlos zu kündigen und seine Verluste auszugleichen.
Originalartikel
Yargıtay 3. Hukuk Dairesi, kiracının bildirim yapmadan ayıplı olduğunu iddia ettiği otelin kira sözleşmesini feshetmesi ve zararının karşılanması için açtığı davada, "feshin haksız olduğu" gerekçesiyle verilen ret kararını onadı.