Übersetzte Zusammenfassung Quelle: Hürriyet – Ana Sayfa Übersetzt aus TR

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Mit der Offenlegung der Namensänderung ist Schluss

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Das Verfassungsgericht hob die Regelung auf, wonach per Gerichtsbeschluss vorgenommene Namensänderungen auf dem Portal der Pressewerbeagentur bekannt gegeben werden müssten, und befand sie für verfassungswidrig. Die Entscheidung ist insbesondere für Opfer von Gewalt von entscheidender Bedeutung.

Originalartikel

Originaltitel:
AYM kararını verdi: İsim değişikliğinde ifşa bitti
Originalzusammenfassung:
AYM, mahkeme kararıyla yapılan isim değişikliklerinin Basın İlan Kurumu portalında ilan edilmesini öngören düzenlemeyi Anayasa’ya aykırı bularak iptal etti. Karar, özellikle şiddet mağdurları için kritik önem taşıyor.

Quelle

Quelle
Hürriyet – Ana Sayfa
Veröffentlicht
02.04.2026 04:00
Originalsprache
TR
Anzeigesprache
DE

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