Übersetzte Zusammenfassung Quelle: Habertürk – Ekonomi Übersetzt aus TR

Präzedenzfallentscheidung des Obersten Gerichtshofs

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Es wurde für rechtswidrig befunden, die private Korrespondenz des entlassenen Ingenieurs auf dem Firmentelefon zu lesen und einen Kündigungsgrund anzugeben. Der Oberste Gerichtshof hielt den Anspruch des Arbeitnehmers sowohl auf Schadensersatz als auch auf immateriellen Schaden für gerechtfertigt.

Originalartikel

Originaltitel:
Yargıtay'dan emsal karar
Originalzusammenfassung:
İşten çıkarılan mühendisin şirket telefonundaki özel yazışmalarının okunması ve fesih gerekçesi yapılması hukuka aykırı bulundu. Yargıtay, işçinin hem tazminat hem de manevi zarar talebini haklı gördü

Quelle

Quelle
Habertürk – Ekonomi
Veröffentlicht
08.04.2026 08:49
Originalsprache
TR
Anzeigesprache
DE

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