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Fleischbetriebe - Bundesverfassungsgericht: Verbot von Werksverträgen und Leiharbeitskräften in der Fleischwirtschaft rechtens

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Frisch geschlachtete Schweine hängen in einem Kühlhaus des Fleischunternehmens Tönnies.Das Verbot von Werksverträgen und Leiharbeitskräften in der Fleischindustrie ist laut Bundesverfassungsgericht rechtens. Karlsruhe wies die Beschwerde eines Fleischzerlegungsbetriebs zurück.


Quelle

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Deutschlandfunk – Nachrichten
Veröffentlicht
15.04.2026 09:54
Originalsprache
DE
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