Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Cumhuriyet – Manşet
Übersetzt aus TR
Freispruch eines Geschäftsmannes, dem vorgeworfen wird, seinem Anwalt bei der Zwangsvollstreckung den Finger gebrochen zu haben
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Der Geschäftsmann A.Y., der angeklagt wurde, weil er der Anwältin Özge Atasayar während des Zwangsvollstreckungsverfahrens in Ankara angeblich den Finger gebrochen und ihr die Arbeit verweigert hatte, wurde von allen Anklagepunkten freigesprochen. Das Gericht entschied, es sei nicht bewiesen, dass der Angeklagte „in der Absicht handelte, eine Straftat zu begehen“ und „sich dem diensthabenden Beamten widersetzte, um ihn an der Erfüllung seiner Pflicht zu hindern“. MONAT. Die Anwaltsgebühr von 45.000 TL wurde zu seinen Gunsten entschieden.