Gerichtsurteil für die Basilika-Zisterne: Sie verbleibt in der Stadtverwaltung von Istanbul
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Das 8. Verwaltungsgericht von Istanbul entschied, die Vollstreckung des Verwaltungsverfahrens bezüglich der Evakuierung der Basilika-Zisterne auszusetzen. Mit der Entscheidung bleibt der Betrieb des historischen Gebäudes während des gesamten Rechtsstreits weiterhin bei der Stadtverwaltung von Istanbul.
Originalartikel
İstanbul 8. İdare Mahkemesi, Yerebatan Sarnıcı’nın tahliyesine ilişkin idari işlem için yürütmenin durdurulmasına hükmetti. Kararla birlikte tarihi yapının işletmesi dava süreci boyunca İstanbul Büyükşehir Belediyesi’nde kalmaya devam edecek.