Übersetzte Zusammenfassung Quelle: Cumhuriyet – Manşet Übersetzt aus TR

Präzedenzfallentscheidung des Obersten Gerichtshofs: Die eigene Frau „Schildkröte“ zu nennen, galt als schwerwiegender Fehler

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Bei der Prüfung des Berufungsantrags in einem Scheidungsfall befand die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, dass der Mann, der die Frau „Schildkröte, Katze“ nannte, schweres Verschulden begangen hatte, und sprach Schadensersatz zu. Mit ihrer einstimmigen Entscheidung befand die Kammer die Frau, die ihren Mann als „kahlköpfig“ bezeichnete, leicht schuldig.

Originalartikel

Originaltitel:
Yargıtay’dan emsal karar: Eşine 'tosbağa' demek ağır kusur sayıldı
Originalzusammenfassung:
Bir boşanma davasının temyiz müracaatını değerlendiren Yargıtay 2. Hukuk Dairesi, kadına, ‘Tosbağa, kedi’ diyen erkeği ağır kusurlu bulup, tazminata hükmetti. Daire, oy birliği ile verdiği kararla eşine ‘kel-fodul’ diyen kadını ise hafif kusurlu saydı.

Quelle

Quelle
Cumhuriyet – Manşet
Veröffentlicht
31.05.2026 10:05
Originalsprache
TR
Anzeigesprache
DE

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