Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Cumhuriyet – Manşet
Übersetzt aus TR
Präzedenzfallentscheidung des Obersten Gerichtshofs: Die eigene Frau „Schildkröte“ zu nennen, galt als schwerwiegender Fehler
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Bei der Prüfung des Berufungsantrags in einem Scheidungsfall befand die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, dass der Mann, der die Frau „Schildkröte, Katze“ nannte, schweres Verschulden begangen hatte, und sprach Schadensersatz zu. Mit ihrer einstimmigen Entscheidung befand die Kammer die Frau, die ihren Mann als „kahlköpfig“ bezeichnete, leicht schuldig.