Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Habertürk – Ekonomi
Übersetzt aus TR
Eine neue Ära in der obligatorischen Verkehrsversicherung
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Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurden wesentliche Änderungen an den allgemeinen Bedingungen der obligatorischen Verkehrsversicherung vorgenommen. Demnach werden im Rahmen der Sachschadendeckung für verunfallte Fahrzeuge die Kosten für die am Fahrzeug entstandenen Schäden und Wertverluste abgedeckt. Auf einen gesonderten Antrag auf Fahrzeugwertverlust kann verzichtet werden und es wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen beschädigte Teile durch Originalteile oder gleichwertige Teile ersetzt werden. Für stark beschädigte Fahrzeuge wird keine Entschädigung gezahlt, wenn kein Dokument vorliegt, aus dem hervorgeht, dass sie aus dem Verkehr gezogen wurden.