KDK: Schulungen außerhalb der Arbeitszeit sollten als Überstunden gelten
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Die öffentliche Rechnungsprüfungsbehörde (KDK) empfahl, berufsbegleitende Schulungen außerhalb der Arbeitszeit als „Überstunden“ zu betrachten und den Mitarbeitern Urlaub zu gewähren. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Überstunden vergütet werden.
Originalartikel
Kamu Denetçiliği Kurumu (KDK), mesai saatleri dışındaki hizmet içi eğitimin "fazla çalışma" olarak değerlendirilerek personele izin kullandırılması, bu mümkün değilse mesai ücreti ödenmesi yönünde tavsiye kararı verdi.