Übersetzte Zusammenfassung Quelle: WELT – Top News

Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben verboten

Diese Seite bietet eine übersetzte Zusammenfassung einer Nachricht eines externen Publishers. Der Originalartikel bleibt auf der Website des Publishers verfügbar.

Vor fünf Jahren verbot die Bundesregierung den Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen. Einige Männer zogen vors Bundesverfassungsgericht. Nun haben die Karlsruher Richter entschieden.

Quelle

Quelle
WELT – Top News
Veröffentlicht
02.07.2026 08:56
Originalsprache
DE
Anzeigesprache
DE

Diese Seite teilen

Menü