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Verfassungsbeschwerde: Bundesverfassungsgericht bekräftigt Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen

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Herstellung, Verkauf, Kauf und Besitz von Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben demnach verboten. Die Kläger sahen sich in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eingeschränkt.

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Süddeutsche Zeitung – Politik
Veröffentlicht
02.07.2026 08:06
Originalsprache
DE
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