Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Cumhuriyet – Manşet
Übersetzt aus TR
Justizkürzung – Suna Türkoğlu
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In seiner Entscheidung vom 16.7.2010 mit der Nummer E:2010/29 K:2010/90 definierte das Verfassungsgericht den Rechtsstaat als „auf den Menschenrechten beruhend, diese Rechte und Freiheiten schützend und stärkend, deren Handeln und Handeln im Einklang mit dem Gesetz steht, eine gerechte Rechtsordnung in allen Bereichen schafft und entwickelt, verfassungswidrige Situationen und Haltungen vermeidet, dem Recht Vorrang vor allen Staatsorganen gibt, sich an die Verfassung und die Gesetze gebunden fühlt, offen.“ zur gerichtlichen Überprüfung, die über der Verfassung und den Gesetzen steht.“ Er definierte ihn als „einen Staat, der sich bewusst ist, dass es grundlegende Rechtsprinzipien gibt, die der Gesetzgeber nicht verletzen darf“.