Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Yeni Şafak – Ekonomi
Übersetzt aus TR
Kilometerstand und Altersbegrenzung für den Mietwagen
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Für Autovermietungen ist eine Berechtigungsbescheinigung verpflichtend vorgeschrieben. Gemäß der vom Handelsministerium ausgearbeiteten Verordnung; Fahrzeuge, die älter als 6 Jahre sind, mit Ausnahme klassischer Fahrzeuge, können nicht gemietet werden. Fahrzeuge mit einer Laufleistung von über 180.000 Kilometern und Elektrofahrzeuge mit einer Laufleistung von über 300.000 Kilometern können nicht gemietet werden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, um sicherzustellen, dass sich die Branche an die neue Verordnung anpasst und die notwendige Systeminfrastruktur aufgebaut wird.