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Meinungsfreiheitsentscheidung des Verfassungsgerichtshofs für Gelb-Rot-Grün-Bänder im Gefängnis

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Das Verfassungsgericht entschied, dass die Meinungsfreiheit von Tufan İlbaş verletzt wurde, der seinen Besuchern das gelb-rot-grüne Armband, das er im Gefängnis angefertigt hatte, nicht geben durfte. Das Verfassungsgericht entschied, dass ein Wiederaufnahmeverfahren stattfinden soll und dass İlbaş 20.000 Lira als immateriellen Schadensersatz zu zahlen hat.

Originalartikel

Originaltitel:
AYM'den, cezaevinde sarı-kırmızı-yeşil bileklik için ifade özgürlüğü kararı
Originalzusammenfassung:
Anayasa Mahkemesi, cezaevinde yaptığı sarı, kırmızı ve yeşil renkli bilekliğin ziyaretçisine verilmesine izin verilmeyen Tufan İlbaş’ın ifade özgürlüğünün ihlal edildiğine karar verdi. AYM, yeniden yargılama yapılmasına ve İlbaş’a 20 bin lira manevi tazminat ödenmesine hükmetti.

Quelle

Quelle
BirGün – Genel
Veröffentlicht
18.08.2026 09:32
Originalsprache
TR
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DE

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