Originalzusammenfassung Quelle: ZEIT ONLINE – Wirtschaft

Bundesfinanzhof: Verkauf von Zahngold aus Krematorien ist Betriebseinnahme

Verkauft der Betreiber eines Krematoriums Zahngold und Prothesen, gelten die Erlöse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
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