Originalzusammenfassung Quelle: Süddeutsche Zeitung – Wirtschaft

Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit

Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit

Nach unzähligen traumatischen Einsätzen erhält ein Rettungssanitäter recht: Seine posttraumatische Belastungsstörung ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen.

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