Originalzusammenfassung Quelle: Handelsblatt – Wirtschaft

Erben: Mit diesem Trick bevorzugen Eltern beim Erbe ihr Lieblingskind

Wer Immobilien verkauft statt verschenkt, kann ein Kind steuerlich bevorzugen. Der Kaufpreis kann reduziert, Raten können gestundet, aus der Miete gezahlt oder später teils erlassen werden.
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