Originalzusammenfassung Quelle: taz.de – Politik

NIedersachsens AfD bleibt rechtsextrem: Verfassungsschutz darf weiter spitzeln

Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg weist den Eilantrag der Partei gegen die Einstufung als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ ab. mehr...
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