Originalzusammenfassung Quelle: Handelsblatt – Wirtschaft

Mietrecht: Gewinnbringende Untervermietung ist unzulässig

Ein Mieter aus Berlin hatte seine Wohnung zum doppelten Preis untervermietet. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Das ist nicht rechtens. Wer so handelt, dem droht die Kündigung.
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