Originalzusammenfassung Quelle: ZEIT ONLINE – Top News

Tariftreuegesetz: Bundestag verabschiedet das Tariftreuegesetz

Öffentliche Aufträge sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen von den neuen gesetzlichen Regelungen.
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