Gerichtsurteil, das Autokäufer glücklich macht: „Servicegebühr“ wurde für rechtswidrig befunden
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Das 5. Verbrauchergericht von Izmir hat eine Präzedenzentscheidung bezüglich der Gebühr getroffen, die beim Verkauf von Neufahrzeugen als „Servicegebühr“ erhoben wird. Das Gericht entschied, dass die Gebühr von 3.335 Lira rechtswidrig sei und beschloss, sie zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten. In der Entscheidung wurde betont, dass solche zusätzlichen Gebühren zu willkürlichen Praktiken führen könnten.
Originalartikel
İzmir 5. Tüketici Mahkemesi, sıfır araç satışında “hizmet bedeli” adı altında alınan ücretle ilgili emsal niteliğinde bir karara imza attı. Mahkeme, 3 bin 335 liralık bedelin hukuka aykırı olduğuna hükmederek faiziyle birlikte iadesine karar verdi. Kararda, bu tür ek ücretlerin keyfi uygulamalara yol açabileceği vurgulandı.