Neue Ära in der Immobilienanzeige: Ab dem 1. Februar 2026 ist die Überprüfung der Autorisierung obligatorisch
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Die „Behördenprüfungsfrist“ für Fake-Inserate und exorbitante Preissteigerungen im Immobilienbereich beginnt. Ab dem 1. Februar 2026 können Immobilienmakler ohne Genehmigung des Eigentümers keine Anzeigen für zum Verkauf stehende Häuser, Grundstücke und Arbeitsplätze über E-Government schalten.
Originalartikel
Emlak sektöründe sahte ilan ve fahiş fiyat artışları için "yetki doğrulaması" dönemi başlıyor. 1 Şubat 2026'dan itibaren satılık konut, arsa ve iş yerleri için emlakçılar, e-Devlet üzerinden mal sahibi tarafından yetkilendirilmeden ilan girişi yapamayacak.