Den Bewohnern von Frauenhäusern wird eine ununterbrochene Zulage gewährt
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Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Gesetzesänderung erhalten Frauen mit unzureichendem Einkommen und ihre begleitenden Kinder, die von Frauenhäusern profitieren, und ihre begleitenden Kinder eine Nettozulage ohne eventueller Abzug.
Originalartikel
Resmi Gazete'de yayımlanarak yürürlüğe giren kanun değişikliğiyle, kadın konukevlerinden yararlanan geliri yetersiz kadınlara ve beraberindeki çocuklara, hiçbir kesinti yapılmaksızın net harçlık ödenecek.