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Nicht-binäre Person bekommt nach Schwimmkurs-Ausschluss Schmerzensgeld

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In einer Reha-Klinik in Brandenburg ist eine nicht-binäre Person von der Wassergymnastik ausgeschlossen worden, weil sie kein Oberteil tragen wollte. Nun hat sie Anspruch auf mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld, urteilte ein Gericht.

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WELT – Top News
Veröffentlicht
07.05.2026 09:18
Originalsprache
DE
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