Originalzusammenfassung Quelle: WELT – Top News

Nicht-binäre Person bekommt nach Schwimmkurs-Ausschluss Schmerzensgeld

In einer Reha-Klinik in Brandenburg ist eine nicht-binäre Person von der Wassergymnastik ausgeschlossen worden, weil sie kein Oberteil tragen wollte. Nun hat sie Anspruch auf mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld, urteilte ein Gericht.
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