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Es wurde festgestellt, dass die Befugnis des Advertising Board, Inhalte zu entfernen und den Zugang zu sperren, im Einklang mit der Verfassung steht

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Es wurde festgestellt, dass die Befugnis des Advertising Board, Inhalte zu entfernen und den Zugang zu sperren, im Einklang mit der Verfassung stehtDas Verfassungsgericht (AYM) lehnte den Antrag auf Nichtigerklärung der Verordnung zur „Entfernung von Inhalten und Zugangsbeschränkung“ durch die Werbebehörde im Falle der Nichteinhaltung der Grundsätze zum Verbraucherschutz ab.

Originalartikel

Originaltitel:
Reklam Kurulu'nun içeriği çıkarma ve erişim engeli yetkisi Anayasa'ya uygun bulundu
Originalzusammenfassung:
Reklam Kurulu'nun içeriği çıkarma ve erişim engeli yetkisi Anayasa'ya uygun bulunduAnayasa Mahkemesi (AYM), tüketiciyi korumaya yönelik ilkelere uyulmaması halinde Reklam Kurulunca "içeriğin çıkarılması ve erişim engeli getirilmesi"ne ilişkin düzenlemenin iptal istemini reddetti.
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