Es wurde festgestellt, dass die Befugnis des Advertising Board, Inhalte zu entfernen und den Zugang zu sperren, im Einklang mit der Verfassung steht
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Das Verfassungsgericht (AYM) lehnte den Antrag auf Nichtigerklärung der Verordnung zur „Entfernung von Inhalten und Zugangsbeschränkung“ durch die Werbebehörde im Falle der Nichteinhaltung der Grundsätze zum Verbraucherschutz ab.
Originalartikel
Anayasa Mahkemesi (AYM), tüketiciyi korumaya yönelik ilkelere uyulmaması halinde Reklam Kurulunca "içeriğin çıkarılması ve erişim engeli getirilmesi"ne ilişkin düzenlemenin iptal istemini reddetti.