Originalzusammenfassung Quelle: WELT – Top News

Auswärtiges Amt muss SMS von Annalena Baerbock herausgeben

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt zur Herausgabe von vier SMS von Ex-Außenministerin Baerbock verurteilt. Es geht um Nachrichten vor einer UN-Abstimmung.
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