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CHP beantragte beim Obersten Wahlausschuss

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CHP beantragte beim Obersten WahlausschussCHP beantragte beim Obersten Wahlrat (YSK), nachdem im Fall des 38. Ordentlichen Kongresses der Partei die Entscheidung über die „absolute Nichtigkeit“ getroffen worden war. Der Widerspruchsantrag wurde digital gestellt.

Originalartikel

Originaltitel:
CHP, Yüksek Seçim Kurulu'na başvurdu
Originalzusammenfassung:
CHP, Yüksek Seçim Kurulu'na başvurduCHP, partinin 38'inci Olağan Kurultayı davasında 'mutlak butlan' kararının çıkmasının ardından Yüksek Seçim Kurulu'na (YSK) başvurdu. İtiraz başvurusu dijital ortamda yapıldı.
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