Originalzusammenfassung Quelle: Süddeutsche Zeitung – Alle Nachrichten

Gewaltverbrechen im Landkreis Dachau: Es bleibt bei „Lebenslänglich“ im Axtmord-Komplott

Gewaltverbrechen im Landkreis Dachau: Es bleibt bei „Lebenslänglich“ im Axtmord-Komplott

Der Bundesgerichtshof hat den Revisionsantrag der Angeklagten zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts München II rechtskräftig.

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