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Gewaltverbrechen im Landkreis Dachau: Es bleibt bei „Lebenslänglich“ im Axtmord-Komplott

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Der Bundesgerichtshof hat den Revisionsantrag der Angeklagten zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts München II rechtskräftig.

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Süddeutsche Zeitung – Alle Nachrichten
Veröffentlicht
27.05.2026 09:16
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