Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Hürriyet – Gündem
Übersetzt aus TR
Zum zweiten Mal keine Strafverfolgung im Fall von Semanurs Tod
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Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Tod des Reitlehrers Semanur Arslan (27), der im 43. Stock eines Wolkenkratzers in ANKARA aus dem Fenster stürzte, wurde zum zweiten Mal entschieden, die Strafverfolgung nicht einzuleiten. In der Entscheidung hieß es, dass die Bildaufzeichnung von Arslans Mobiltelefon nicht beschafft werden könne. Es wurde festgestellt, dass kein Strafverfolgungsbedarf bestehe, da es keine zweifelsfreien Beweise dafür gebe, dass Arslan durch die Taten der Tatverdächtigen Ferhat D. und Ezgi Ö gestorben sei.