Originalzusammenfassung Quelle: Der Spiegel – Politik

Russland: Wehrdienst ist für Deutschland kein Schutzgrund

Wer wegen seines Wehrdienstes aus Russland nach Deutschland flieht, muss nicht zwingend aufgenommen werden. Die Erteilung des Schutzes bleibt stets eine Einzelfallentscheidung mit Sicherheitsprüfung.
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