Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Habertürk – Ekonomi
Übersetzt aus TR
Die Versicherung zahlt nicht für vorsätzliche Schäden
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Dozent der Fakultät für Finanzwissenschaften der Marmara-Universität. Dr. Gökhan Işıl erklärte, dass bei der Entscheidung, ob eine Vollkaskoversicherung oder eine günstigere Versicherung mit Ausnahmeregelung abgeschlossen werden soll, die technische Ausstattung Ihres Fahrzeugs berücksichtigt werden sollte, und sagte: „Wenn die Technologie neu ist, kann das gleichwertige Produkt nicht ohne weiteres die Integrität des Originals bieten. Wenn jedoch die Technologie des Fahrzeugs veraltet ist und die gleichwertigen Produkte ein Niveau erreicht haben, das die Produkte in diesem Fahrzeug abdeckt, dann ist es möglich, auf die günstigere Art der Versicherung umzusteigen, die die Verwendung gleichwertiger Produkte ermöglicht.“
Lokman Yücedağ, Wirtschaftsforschungsmanager von Türkiye Sigorta, wies außerdem darauf hin, dass die Versicherungsgesellschaft bei vorsätzlicher Beschädigung, insbesondere Trunkenheit am Steuer, was einen Versicherungsmissbrauch bedeutet, den Schaden nicht übernimmt, selbst wenn eine Kfz-Versicherung besteht.