Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs: Lehrtätigkeiten werden nicht auf den Ruhestand angerechnet
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Die 10. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf, die dem Kläger Recht gab, der angab, dass er während seiner Ausbildungszeit tatsächlich in der Produktion tätig gewesen sei und verlangte, dass diese Zeiten in seine Rentenprämie einbezogen werden sollten, und entschied, dass der Hauptzweck von Ausbildungsverträgen die berufliche Ausbildung und nicht die Arbeit sei.
Originalartikel
Yargıtay 10. Hukuk Dairesi, çıraklık döneminde fiilen üretimde çalıştığını belirterek bu sürelerin emeklilik primine dahil edilmesini isteyen davacıyı haklı bulan yerel mahkeme kararını bozarak, çıraklık sözleşmelerinde esas amacın çalışma değil meslek öğretimi olduğuna hükmetti.