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AfD in Bayern: Bayerischer Verfassungsschutz darf laut Urteil weiter AfD beobachten

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Der Inlandsgeheimdienst darf die AfD in Bayern weiter unter Beobachtung halten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof begründete das mit der Parteilinie zur Remigration.

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ZEIT ONLINE – Politik
Veröffentlicht
17.06.2026 09:11
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