Originalzusammenfassung Quelle: ZEIT ONLINE – Politik

AfD in Bayern: Bayerischer Verfassungsschutz darf laut Urteil weiter AfD beobachten

Der Inlandsgeheimdienst darf die AfD in Bayern weiter unter Beobachtung halten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof begründete das mit der Parteilinie zur Remigration.
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