Originalzusammenfassung Quelle: Deutschlandfunk – Nachrichten

Verwaltungsgerichtshof - Urteil: AfD darf von bayerischem Verfassungsschutz beobachtet werden

Das Partei-Logo der AfDDie AfD darf weiterhin vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden.


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