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Verwaltungsgerichtshof - Urteil: AfD darf von bayerischem Verfassungsschutz beobachtet werden

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Das Partei-Logo der AfDDie AfD darf weiterhin vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden.


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Deutschlandfunk – Nachrichten
Veröffentlicht
17.06.2026 09:42
Originalsprache
DE
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