Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: BirGün – Genel
Übersetzt aus TR
Im Amtsblatt veröffentlicht: Strom, Wasser und Erdgas werden an einigen Gebäuden nicht angeschlossen sein
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Das Gesetz mit Vorschriften für die Land- und Forstwirtschaft wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend werden von den zuständigen Verwaltungen, Institutionen und Organisationen keine Strom-, Wasser- und Erdgasanschlüsse und Abonnements für Bauwerke und Einrichtungen eingerichtet, die ohne Genehmigung errichtet wurden. Verwaltungen, Institutionen und Organisationen, die gegen diese Bestimmung verstoßen, werden mit einer Verwaltungsstrafe von 100.000 Lira pro Abonnent belegt.