Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Hürriyet – Ana Sayfa
Übersetzt aus TR
Präzedenzfallentscheidung des Obersten Gerichtshofs: Extreme Geiz galt als Grund sowohl für die Scheidung als auch für die Entschädigung
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Oberster Gerichtshof; Das Gericht akzeptierte das Verhalten des übermäßig sparsamen Ehegatten, der seine Frau mit der Begründung, dass die Stromrechnung steigen würde, im Dunkeln sitzen ließ, die Heizung einschränkte und mit der Ausrede der Lebensmittelverschwendung auf Grundnahrungsmittel verzichtete, als Grund für die Scheidung und finanzielle Entschädigung.