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Strafrecht - Bundesbeauftragte gegen Missbrauch sieht Gesetzeslücke beim Grooming

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Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, schaut leicht zur Seite Die unabhängige Bundesbeauftragte gegen Missbrauch, Claus, ist der Ansicht, dass Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren besser gegen Grooming geschützt werden müssen. Als Grooming bezeichnet man die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Minderjährigen im Internet mit sexuellen Absichten.


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Deutschlandfunk – Nachrichten
Veröffentlicht
29.06.2026 10:00
Originalsprache
DE
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