Übersetzte Zusammenfassung Quelle: TRT Haber – Sondakika Übersetzt aus TR

Der Oberste Gerichtshof betrachtete das Wort Abschaum nicht als Beleidigung

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Die 4. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts hob die Verurteilung des Angeklagten auf, der einen Politiker wegen „Beleidigung“ als „Abschaum“ bezeichnet hatte, und befand dies für rechtswidrig.

Originalartikel

Originaltitel:
Yargıtay, pislik sözcüğünü hakaret saymadı
Originalzusammenfassung:
Yargıtay 4. Ceza Dairesi, bir siyasetçiye "pislik" diyen sanığa "hakaret" suçundan verilen mahkumiyet hükmünü hukuka aykırı bularak bozdu.

Quelle

Quelle
TRT Haber – Sondakika
Veröffentlicht
04.07.2026 09:35
Originalsprache
TR
Anzeigesprache
DE

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