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Der Oberste Gerichtshof betrachtete das Wort Abschaum nicht als Beleidigung

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Der Oberste Gerichtshof betrachtete das Wort Abschaum nicht als BeleidigungDie 4. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts hob die Verurteilung des Angeklagten auf, der einen Politiker wegen „Beleidigung“ als „Abschaum“ bezeichnet hatte, und befand dies für rechtswidrig.

Originalartikel

Originaltitel:
Yargıtay, pislik sözcüğünü hakaret saymadı
Originalzusammenfassung:
Yargıtay, pislik sözcüğünü hakaret saymadıYargıtay 4. Ceza Dairesi, bir siyasetçiye "pislik" diyen sanığa "hakaret" suçundan verilen mahkumiyet hükmünü hukuka aykırı bularak bozdu.
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