Originalzusammenfassung Quelle: Süddeutsche Zeitung – Alle Nachrichten

Urteil des BGH: Hausgemeinschaft muss Klimaanlage am Balkon erlauben

Urteil des BGH: Hausgemeinschaft muss Klimaanlage am Balkon erlauben

Wohnungseigentümer sollten sich grundsätzlich ein Klimagerät einbauen dürfen, entscheidet das Gericht. Eine Hausgemeinschaft aus Berlin war sich uneins und ist bis nach Karlsruhe gegangen.

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