Originalzusammenfassung Quelle: Deutschlandfunk – Nachrichten

Karlsruhe - Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlagen auf Balkon anbringen

Klimaanlagen an einer Hauswand neben Fenstern und Balkonen im Sommer.Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlagen einbauen.


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