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Karlsruhe - Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlagen auf Balkon anbringen

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Klimaanlagen an einer Hauswand neben Fenstern und Balkonen im Sommer.Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlagen einbauen.


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Deutschlandfunk – Nachrichten
Veröffentlicht
17.07.2026 09:49
Originalsprache
DE
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