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Verfassungsklage wegen Beratungszeit für "Heizungsgesetz" abgewiesen

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Der Zeitplan der damaligen Ampelkoalition für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nicht zu knapp. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Eilverfahren hatte der klagende CDU-Politiker noch Recht bekommen.

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Tagesschau – Top News
Veröffentlicht
23.07.2026 09:15
Originalsprache
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