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Internetausfälle gelten als „Dienstfehler“

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Internetausfälle gelten als „Dienstfehler“Das Verbraucherschlichtungskomitee in Izmir hat beschlossen, die von dem Verbraucher erhobene Auszahlungsgebühr zurückzuerstatten, der sein Abonnement aufgrund langfristiger Unterbrechung und Verbindungsproblemen im Internetdienst gekündigt hat.

Originalartikel

Originaltitel:
İnternet kesintileri 'ayıplı hizmet' sayıldı
Originalzusammenfassung:
İnternet kesintileri 'ayıplı hizmet' sayıldıİzmir'de Tüketici Hakem Heyeti, internet hizmetinde yaşadığı uzun süreli kesinti ve bağlantı sorunları nedeniyle aboneliğini sonlandıran tüketiciden alınan cayma bedelinin tüketiciye iadesine karar verdi.
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