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KVKK-Verordnung über die Weitergabe personenbezogener Daten öffentlicher Einrichtungen

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KVKK-Verordnung über die Weitergabe personenbezogener Daten öffentlicher EinrichtungenKVKK hat eine Grundsatzentscheidung bezüglich der Weitergabe personenbezogener Daten im Internet durch Datenverantwortliche an juristische Personen des öffentlichen Rechts getroffen. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass personenbezogene Daten, die für den Zweck nicht erforderlich sind, nicht in die im Internet veröffentlichten Dokumente aufgenommen werden sollten und dass die erforderlichen technischen und administrativen Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Originalartikel

Originaltitel:
Kamu kurumlarının kişisel veri paylaşımına KVKK düzenlemesi
Originalzusammenfassung:
Kamu kurumlarının kişisel veri paylaşımına KVKK düzenlemesiKVKK, kamu tüzel kişiliğini haiz veri sorumlularının internet ortamında kişisel veri paylaşımına ilişkin ilke kararı aldı. Kararda, internet ortamında yayımlanan belgelerde amacın gerektirmediği kişisel verilere yer verilmemesi, gerekli teknik ve idari tedbirlerin alınması gerektiği belirtildi.
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